Praxis für angewandte Sozialpädagogik

Gesetzliche Betreuungen - Verfahrenspflegschaften - Sozialpädagogische Hilfen
Hauptstraße 4 - 97941 Tauberbischofsheim

Gesetzliche Betreuungen

Ein gesetzlicher Betreuer wird gemäß § 1896 BGB vom Vormundschaftsgericht bestellt, wenn ein Mensch nicht mehr dazu in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen. Die Aufgaben des Betreuers können sich dabei auf

      - die Sorge für die Gesundheit
      - die Aufenthaltsbestimmung
      - Wohnungsangelegenheiten
      - Vermögensangelegenheiten und/oder
      - den Umgang mit Behörden und Institutionen beziehen.

Bei der Durchführung von gesetzlichen Betreuungen unterstützen wir in allen Bereichen, in denen Hilfestellung, Begleitung oder Anleitung notwendig ist. Dabei soll soviel Hilfestellung geleistet werden, wie erforderlich ist. Der betreute Mensch soll dabei in seiner Selbständigkeit und Selbstbestimmung gefördert werden, um wenn möglich seinen Alltag bald wieder selbst bewältigen zu können.

Die Vergütung einer gesetzlichen Betreuung regelt das Vormünder- und  Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Danach übernehmen vermögende Personen die Kosten selbst. Für mittellose Menschen werden die Kosten der gesetzlichen Betreuung von der Staatskasse übernommen.